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Messung der Sprachverständlichkeit für Elektroakustische-Notfallwarnsysteme (ENS) gemäß DIN EN 50849 (VDE 0828-1):2017-11

Einleitung

Die DIN EN 50849 (VDE 0828-1):2017 führt im Vergleich zur alten Norm EN 60849, ein neues Verfahren zur Bewertung der Systemsprachverständlichkeit ein.

Eine neue Bewertung der Sprachverständlichkeit gegenüber der EN 60849

In den vergangenen Jahren hat sich gezeigt, dass der Sprachübertragungsindex STI das am häufigsten verwendete Verfahren zur Bestimmung der Sprachverständlichkeit von elektroakustischen Notfallwarnsystemen ist. Andere Verfahren werden nur selten angewendet. Aus diesem Grund wurde beschlossen, die geforderte Sprachverständlichkeit durch Verwendung der STI-Skala zu beschreiben. Die Anforderungen an die Sprachverständlichkeit sind entsprechend diesem Verfahren geändert worden. Darüber hinaus wurde das RASTI-Messverfahren aus dieser Norm entfernt, da es keine genauen Ergebnisse liefert.

Anwendungsbereich der DIN50849 (VDE 0828-1)

Die DIN50849 als Europäische Norm legt die Leistungsanforderungen an Beschallungsanlagen fest, die überwiegend dafür bestimmt sind, in Notfallsituationen innerhalb eines oder mehrerer festgelegter Bereiche Übertragungen vorzunehmen, die dem Schutz von Leben dienen. Es werden auch Prüfkennwerte und -verfahren angegeben,die für die Spezifikation des Systems notwendig sind. Die DIN50849 gilt für elektroakustische Notfallwarnsysteme (ENS), die in Notfallsituationen eingesetzt werden, um Personen, die sich in einem Bereich innerhalb oder außerhalb eines Gebäudes aufhalten, zu veranlassen, diesen Bereich schnell und geordnet zu räumen, unter Zuhilfenahme von Lautsprechern zur Übertragung von Sprachdurchsagen sowie Aufmerksamkeits- und Warnsignalen. Diese Europäische Norm gilt nicht für elektroakustische Notfallwarnsysteme, die zur Evakuierung im Brandfall verwendet werden, unabhängig davon,ob sie an eine Brandmeldeanlage angeschlossen sind oder nicht.

Technische Anforderungen an das System zur Sprachverständlichkeit (STI)

Die durchschnittliche Sprachverständlichkeit in 90% jedes ADA und in jedem anderen Bereich, der 10 m^2 innerhalb eines ADA überschreitet, muss ermittelt werden und darf nicht kleiner als 0,50 auf der STI-Skala sein, während der niedrigste STI-Wert nicht kleiner als 0,45 sein darf.

Nicht in jedem ADA kann dieser Wert erreicht werden

Die Anforderungen an die Sprachverständlichkeit werden als ein vernünftiges Minimum erachtet, obwohl es in einigen stark nachhallenden Räumen und Bereichen mit sehr hohen Geräuschpegeln unmöglich sein kann, dieses zu erreichen. In solchen Fällen sollte ein annehmbarer Wert der Verständlichkeit zwischen den zuständigen Behörden und anderen zuständigen Parteien vereinbart und dann dokumentiert werden.

Neben der Sprachverständlichkeit muss auch der Umgebungsgeräuschpegel zur Zeit der Messung (ohne Prüfsignal) und der Prüfsignalpegel selbst müssen mit dem Prüfergebnis angegeben werden. Diese beiden Pegel sind auch entscheidend für die STI-Berechnung, da aus den beiden Pegeln der Signal Rauschabstand berechnet werden kann, der in die STI-Berechnung mit einfließt. Hintergrund Informationen finden Sie in unserem Artikel zur STIPA-Messung.

ADA (Acoustically Different Area)

akustisch unterschiedlicher Bereich

Unterbereich eines Notfall-Lautsprecherbereichs, der ein geschlossener oder physikalisch anderweitig festgelegter Raum sein darf, der durch eine individuelle Nachhallzeit und/oder einen Pegel des Umgebungsgeräuschs gekennzeichnet ist.