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Messvorschrift und Bewertung für tieffrequenten Schall: Entwurf DIN45680 (Messung und Beurteilung tieffrequenter Geräuschimmissionen)

Version DIN45680:2020 (Entwurf)

Dieses Dokument behandelt den Entwurf von 2020. Akulap unterstützt auch die bisher aktuelle Norm von 1997.

Hintergrund und Motivation

In den letzten Jahren hat die Bedeutung der Erfassung tiefer Schallereignisse deutlich zugenommen. Tiefe Frequenzen bedeutet der Bereich unter 100Hz. Gerade der Bereich Wärmepumpen und Windenergienanlagen ist in den letzten Jahren Gegenstand vielfältiger Untersuchungen.

Messen konnte man den physikalischen Schallpegel in diesem Frequenzbereich seit Ewigkeiten mit hoher Genauigkeit.

Gegenstand aktueller Normierungsbemühungen und der Forschung ist es jedoch, die Wirkung auf den menschlichen Körper zu bewerten. Schall besteht in der Praxis nicht nur aus einzelnen Tönen oder Rauschen. Diese kann man durch Hörtests relativ einfach erfassen. Reale Schallereignisse (vielfältige Motorengeräusche, Presslufthammer, Lüftungsanlagen usw.) lassen sich nur schwer von einem rein physikalischen Schallpegel in eine wahrgenommenen Lautstärke umrechnen. Dies ist der Schwerpunkt der Psychoakustik, die mit komplexen Modellen versucht, das menschliche Hörvermögen nachzubilden.

Normativer Bezug zur TA-Lärm

Viele Schallpegelmessungen orientieren sich an der TA_Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm). Diese verweist bei tiefen Frequenzen auf die DIN45680 (Messung und Beurteilung tieffrequenter Geräuschimmissionen).

Gültig ist bisher und immer noch die DIN45680 von 1997 (Stand März 2025). Diese wird jedoch vielfach kritisiert, da keine praxistauglichen Bewertungen durchgeführt werden konnten. Daher gab es 2013 einen neuen Anlauf, der jedoch zurückgezogen wurde. Aktuell gibt es einen Entwurf vom Sommer 2020, der möglicherweise als eine gültige Norm übernommen wird. Dadurch würde es endlich eine klare Messvorschrift für diesen Frequenzbereich geben.

Politische Dimensionen

Der Standardisierungsprozess erweist sich als sehr zäh, da anscheinend verschiedenste Interessengruppen keinen Konsens finden.

Diese Norm ist in höchstem Maße politisch, da sie erheblichen Einfluss auf die Energiewende hätte. Stichwort Wärmepumpen, Windkraftanlagen, Blockheizkraftwerke usw.

Luft-Wärmepumpen

Im privaten Umfeld häufen sich die Beschwerden über laute Luft-Wärmepumpen des Nachbarns, die die Nachruhe rauben.

Gerade in ländlichen Neubaugebieten mit relativ enger Bebauung sind Luft-Wärmepumpen ein Problem. In diesen ländlichen Wohngebieten ist es normalerweise nachts extrem ruhig. Bei typischer Bauung mit Grundstücksgrößen von 500qm befinden sich Luft-Wärmepumpen nur wenige Meter vom Schlafzimmer entfernt. Die Abstrahlung ist zudem tieffrequent <100Hz. Dieser Schall wird von Fenstern nur geringfügig verringert. Weiterhin schalten die Anlagen zwischen verschiedenen Leistungsstufen hin und her, das Geräusche ändert sich unregelmässig. Ist die Anlage erstmal installiert, hat ein gestörter Nachbar kaum ein Chance. Die Anlage liegt nicht in seinem Einflussbereich. Eigene Schallschutzmassnahmen sind schwierig bis unmöglich. Das Schlafzimmer ist meist unter dem Dach. Die Wärmedämmung hilft nicht gegen tieffrequenten Lärm. Wirksam sind nur aktive Absorber oder in bestimmten Fällen Helmholtz-Resonatoren.   Momentane ruhe verschaffen nur aktive Noise-Canceling Kopfhörer. Aktuell gibt es hier aber den Verdacht, dass der dauerhafte Gebrauch unsere Sinneswahrnehmung dauerhaft schädigt.

Die Hersteller von Wärmepumpen haben das Problem durchaus erkannt. Die Fa. Bosch wirbt ausdrücklich mit leisen Geräten und bietet auch sehr anschauliche Simulationen.

https://www.bosch-homecomfort.com/de/de/wohngebaeude/wissen/heizungsratgeber/waermepumpe/waermepumpe-lautstaerke/

oder auch Fa. Buderus https://www.buderus.de/de/waermepumpe/lautstaerke

Ich vermisse aber in den Darstellungen den deutlichen Hinweis auf tiefe Frequenzen und das Anlaufverhalten.

In der Praxis kommt es selbst bei relativ leisen Anlagen durch eklatante Installtionsfehler zu unnötigen Belästigungen.

 

Grenzwerte für Immissionen außerhalb von Gebäuden (Aussenanlagen bei Split-Geräten)

Rechtsgrundlage für die Beurteilung der Schallausbreitung im Freien ist die 32. BImSchV, die auf die Technische Anleitung Lärm (TA Lärm)

zurückgreift. Die TA Lärm legt die Immissionsrichtwerte in Abhängigkeit von den Gebietstypen und den Tageszeiten fest.

Wo wird gemessen?

Auf vielen Webseiten tummeln sich viele Angaben von Schallpegeln in dB. Dies sind wertlos, wenn nicht angegeben wird, wo gemessen wird. Denn es macht eien erhblichen Unterschied, ob man direkt vor dem Geräte oder im Schalfzummer misst.

Der maßgebliche Immissionsort befindet sich 0,5 m vor der Mitte des geöffneten Fensters (außerhalb des Gebäudes) des vom Geräusch am stärksten betroffenen schutzbedürftigen Raumes (in der Regel das Schlafzimmer).

Grenzwerte der TA-Lärm

Die TA Lärm begrenzt nicht die Schallimmission durch eine einzelne Schallquelle, sondern die Gesamtbelastung eines schutzbedürftigen Raumes durch alle relevanten Schallquellen. Hierzu wird der Regel ein schalltechnisches Gutachten benötigt. Diese Vorgehensweise ist nicht erforderlich, wenn die Belastung durch die Wärmepumpe den Immissionsrichtwert um mindestens 6 dB(A) unterschreitet.

In reinen Wohngebieten beträgt der Grenzwert 35dB(A) nachts.

Gerade in ländlichen Gebieten ist der Pegel nachts ohne technische Anlagen in windstillen Nächten unter 20dB(A), da fallen dann rechtskonfome Anlagen doch deutlich auf. Insbesondere Anlaufgeräusche und eben der tieffrequente Charakter können sehr störend sein und werden durch die aktuellen Normen nur unzureichend abgebildet.

Die Wahrnehmnung ist auch sehr individuell, den einen beruhigt das Geräusch, den anderen raubt jedes Anlaufen den Schlaf.

Diese Thematik werde ich in eigenen Beiträgen vertiefen.

 

 

 

Kriterium dB(C)-dB(A)

Für den Bereich unter 100Hz kann man auch mit sehr einfachen Schallpegelmessungen eine Bewertung durchführen. Dabei verwendet man die weit verbreitete A und C Bewertungen, die das Hörvermögen bei unterschiedlichen Frequenzen beschreiben. Die A-Kurve filtert tiefe Frequenzen weitaus stärker als die C-Kurve. Ist der mittlere Schallpegel in dB(C) deutlich höher als der Wert in dB(A), so ist dies ein erster Hinweis auf ein tieffrequenten Anteil . In der DIN45680:1997 wurde ein Grenzwert dB(C)-dB(A) >20dB angenommen. In der 2013 Version wurde der Grenzwert auf 15dB verschärft. Im aktuell Entwurf von 2020 wurde dieses Kriterium jedoch ganz entfernt.

Der aktuelle Entwurf der DIN 45680:2020

Gegenüber DIN 45680:1997 und DIN 45680 Beiblatt 1:1997 wurden folgende Änderungen vorgenommen:

  1. geändertes Messverfahren ohne Vorerhebung (ehemals LCeq - LAeq > 20 dB)
  2. Erweiterung des Frequenzbereichs auf 8 Hz bis 100 Hz
  3. Ergänzung um zusätzlichen Frequenzbereich 1 Hz bis 20 Hz (informativ)
  4. Beurteilungsverfahren ohne Vergleich mit einer Hör- oder Wahrnehmungsschwelle
  5. Beurteilung der spektralen und zeitlichen Auffälligkeit in tieffrequenten Geräuschen

Der neue Entwurf besteht im wesentlichen aus einem speziellen Bewertungsverfahren für die Terzpegel im Bereich vom 1Hz bis 100Hz. Es gibt Zuschläge für Tonalität oder Impulsivität. Diese Zuschläge werden jedoch objektiv aus dem Spektrum berechnet und nicht als subjektiver Zuschlag definiert.

Insgesamt kommt man damit einer objektiven gehörgerechten Bewertung deutlich näher.

Neu ist in diesem Entwurf ein Bewertungsverfahren für den Bereich von 1Hz-20Hz, also der klassische Infraschallbereich. Der Entwurf weist jedoch auf den nach wie vor deutlichen Forschungsbedarf in diesem Bereich hin. Daher ist dieser neue Frequenzbereich nur informativ aber richtungsweisend. Verbindlich ist jedoch der Frequenzbereich zwischen 8Hz und 100Hz.

Anmerkungen:

In dem neuen Entwurf von 2020 werden "frühe" Schwellwerte vermieden. Dies sind die Vorerhebung (ehemals LCeq - LAeq) und die Hörschwelle. Durch "harte" Schwellwerte wurden in den älteren Normen bzw. Entwürfen Schallereignisse verworfen oder einzelne Frequenzbereiche nicht berücksichtigt, da diese unterhalb der Schwellwerte waren. Aktuellere Forschungsergebnisse zeigten, dass solche Schallereignisse in Summe doch hörbar waren. Daher werden jetzt zunächst alle Terzpegel ausgewertet und zum Schluss Grenzwerte bzw. Empfehlungen für die ermittelten Beurteilungspegel angegeben.

Eigenschaften von Schall mit tiefen Frequenzen unter 100Hz

  • Sie können durch das menschliche Gehör nicht geortet werden. Der Schall ist gefühlt "überall"
  • Im Freien haben tiefe Frequenzen eine enorme Reichweite.
  • Durch die lange Wellenlänge, "kriecht" der Schall um jede Ecke (Beugungseffekte)
  • Je tiefer die Frequenz, desto schwieriger ist die Bekämpfung durch passive Maßnahmen.
  • In Räumen bilden sich häufig Resonanzen.
  • Typische Dämmstoffe (Mineralwolle/Styropor) sind nahezu wirkungslos.
  • Massive Baumaterialen schirmen jedoch gut ab. In Kirchen ist der Verkehrslärm durch die dicken Mauern kaum hörbar.
  • Fenster sind hingegen für Frequenzen unterhalb von 100Hz nahezu durchlässig
  • Schlafzimmer sind meist mit Decken, Teppichen, Vorhängen etc. ausgerüstet. Hohe Frequenzen werden dadurch stark bedämpft, sind aber für tieffrequenten Schall praktisch wirkungslos. Dadurch tritt Brummen besonders störend in den Vordergrund.

Schall ist bis etwa 20Hz hörbar. Tieffrequentere Signale werden dann als Erschütterungen / Vibrationen wahrgenommen. Die bewusste Wahrnehmung ist umstritten (aktuelle Forschungen gehen von einer Wahrnehmungsgrenze ab 8Hz aus), allerdings scheinen tieffrequente Anteile für Störungen im Wohlbefinden verantwortlich zu sein.

Die Ursachen für Brummen sind meist technischer Natur

  • Industrie
  • Verkehr
  • Windkraftanlagen
  • Baumaschinen
  • Transformatoren
  • Pipelines
  • Wärmepumpen
  • etc.

Tieffrequenter Schall und Infraschall wird aber auch im hohen Maße durch Wind und Wellen erzeugt, ganz ohne menschliches Einwirken.

Auswertung mit Akulap

Mit Akulap können Sie auf einfache Weise Messberichte für die DIN45680 erstellen

  • Grafische Auswahl des Bereichs
  • Messung und Bewertung der Terzpegel im Bereich 1Hz bis 100Hz
  • Berechnung der Beurteilungspegel
  • Berechnung der Zuschläge für spektrale und zeitliche Auffälligkeiten
  • Auswertung im erweiterten Frequenzbereich vom 1Hz bis 20Hz
  • Ermittlung von hervortretenden Einzeltönen
  • Auswertung nach DIN45680:1997 Beiblatt 1

Zusammenfassung der DIN 45680:2020

Die DIN45680:2020 betrachtet den Frequenzbereich in den Terzbändern von 8Hz bis 100Hz. In Sonderfällen werden auch die Bänder 1Hz bis 20Hz gesondert berücksichtigt. Dieser Infraschallanteil ist ausdrücklich nicht normativ.

Grundlage der Bewertung nach DIN45680 ist der Beurteilungspegel Lr. Dieser setzt sich zusammen aus:

  1. Basiswert Lp 1 Zuschlag für spektrale Auffälligkeit Kf
  2. Zuschlag für zeitliche Auffälligkeit Kt
  3. Verhältnis von Gesamteinwirkungsdauer und Beurteilungszeit

Berechnung

Das Bewertungsverfahren verwendet:

  • Terzbänder 8Hz bis 100Hz
  • Frequenzbewertungen: A,C und Z
  • Zeitliche Bewertung: energieäquivalenter Mittelwert und Fast (max) im 1s Raster

Basiswert Lp(8Hz-100Hz)Aeq

A-bewerteter Energie-äquivalenter Dauerschallsummenpegel für die Terzbänder mit den nominalen Mittenfrequenzen von 8 Hz bis 100 Hz, in Dezibel

Zuschlag für spektrale Auffälligkeit Kf

Dieser Zuschlag berücksichtigt tonale Komponenten, die zu einer erhöhten Belästigung führen können.

Dieser Zuschlag liegt im Bereich 0 bis 20dB.

Im Gegensatz zu den älteren Versionen der DIN45680 ist die Berechnung gleitend. Die Zuschlag wird immer berechnet und es gibt keine Grenzwerte. In der älteren Fassung von 1997 gab es erhebliche Unterschiede im Ergebnis, je nachdem ob der Grenzwert überschritten war oder nicht. In dieser älteren Fassung konnte es vorkommen, dass ein Geräusch als tonal eingestuft wurde, weil ein einzelner Ton das Kriterium erfüllt hatte. Dieser Ton war jedoch gar nicht für die Belästigung verantwortlich. Trotzdem wurde dann das Geräusch als tonal ausgewertet und führte dann zu Fehlinterpretationen.

Zuschlag für zeitliche Auffälligkeit Kt

Dieser Zuschlag berücksichtigt zeitlich Auffälligkeiten (Impulse /Modulationen), die zu einer erhöhten Belästigung führen können.

Dieser Zuschlag liegt im Bereich 0 bis 10dB.

Zeitlicher Zuschlag aus Beurteilungszeit / Gesamteinwirkdauer

Der Beurteilungspegel berücksichtigt einen Zuschlag, in dem die Gesamteinwirkdauer Tr und die Beurteilungszeit Tr einfließen.

Zeitlicher Zuschlag (in dB)=10*log10(Te/Tr)

Bei der Berechnung des Beurteilungspegels Lr(8Hz-100Hz) beträgt die Beurteilungszeit für den Tag (06:00 Uhr bis 22:00 Uhr) 16 h, für die Nacht (22:00 Uhr bis 06:00 Uhr) 1 h (ungünstigste Stunde), sofern in den einschlägigen Regelwerken keine anderen Festlegungen getroffen sind. Die Beurteilungszeit richtet sich nach den Festlegungen in den einschlägigen Regelwerken.

Messdurchführung

Messorte

Unabhängig von der Art der Schallübertragung (Luft- oder Körperschall) wird das tieffrequente Geräusch innerhalb des Wohngebäudes in dem am stärksten betroffenen schutzbedürftigen Raum nach DIN 4109-1:2018-01 bei geschlossenen Fenstern und Türen und üblicher Raumausstattung gemessen. Maßgeblich ist der Ort mit der höchsten Belastung im am stärksten betroffenen Raum.

Welche Stelle im Raum am stärksten betroffen ist, können im Allgemeinen die Bewohner angeben. Fehlen Hinweise, sollten bei der Bestimmung des maßgeblichen Messortes orientierende Messungen in den üblichen Aufenthaltsbereichen der in Frage kommenden Räume vorgenommen werden.

Der Abstand des maßgeblichen Messortes zu reflektierenden Flächen, wie z. B. Wänden, muss mindestens 0,5m betragen.

In geschlossenen Räumen treten aufgrund von Raumresonanzen große ortsabhängige Unterschiede im Schalldruckpegel auf (Raummoden). Maximale Werte sind häufig weniger im Raumzentrum, sondern vor allem an den Wänden und in den Ecken zu finden.

Messdauer

Die Messdauer richtet sich nach der Einwirkdauer und der Zeitstruktur des Geräusches am Messort und muss repräsentativ für die Art des Geräusches sein. Sie kann sich aus einzelnen, voneinander getrennten Zeitabschnitten zusammensetzen. Bei periodischen Vorgängen muss sich die Messdauer über mindestens drei typische Geräuschzyklen erstrecken. Bei Vorgängen mit kurzer Dauer müssen die Messdaten für mindestens drei repräsentative Einzelereignisse bestimmt werden. Anhaltspunkte gibt auch die VDI 3723 Blatt 1. In der Regel lässt sich aus der Art des Geräusches auf dessen Zeitstruktur (konstant, regelmäßig/unregelmäßig variierend, regelmäßig/unregelmäßig pausierend etc.) schließen oder die Betroffenen können Hinweise dazu geben. Die Messdauer ist so anzulegen, dass der Verlauf innerhalb der Beurteilungszeit vollkommen erfasst ist. Bei Vorkenntnis kann diese wesentlich kürzer sein als die Beurteilungszeit und sich darauf beschränken, die Messung in ein oder mehreren repräsentativen Zeitabschnitten unter Protokollierung der Einwirkdauer durchzuführen. Sollte kein Vorwissen vorhanden sein, so ist gegebenenfalls auch eine Messung über einen mindestens die Beurteilungszeit umfassenden Zeitbereich durchzuführen.

Langzeitmessungen können durchgeführt werden, wenn überhaupt das Auftreten eines Geräusches ermittelt werden soll oder wenn die Quelle und für diese der Ort der höchsten Belastung im Raum bereits bekannt sind, und der genaue zeitliche Verlauf zu ermitteln ist. Eine Langzeitmessung kann zweckmäßig sein, wenn ein Geräusch zu ermitteln ist, dessen Auftreten nicht vorhergesagt werden kann. In diesen Fällen sollten Betroffene den Zeitpunkt des Auftretens des zu den Beschwerden führenden Geräusches dokumentieren, damit dieses in den automatischen Aufzeichnungen identifiziert werden kann.

Fremdgeräusche

Treten am Messort Fremdgeräusche auf und ist die Schallquelle identifiziert, so ist grundsätzlich nur dann zu messen, wenn erwartet werden kann, dass der äquivalente Dauerschallpegel des Fremdgeräusches in jedem für die Beurteilung relevanten Frequenzband um mindestens 6 dB unter dem des zu bewertenden tieffrequenten Geräusches liegt. Dies muss, soweit möglich, vor Beginn der Messung durch Ein- und Ausschalten der entsprechenden Schallquelle überprüft werden. Wird das Fremdgeräusch durch Pausen unterbrochen und ist in diesen Pausen das zu beurteilende Geräusch pegelbestimmend, kann in den Pausen gemessen werden.

Einschwingzeiten und Mittelungszeiten

Bei diesen tiefen Frequenzen werden auch die Einschwingzeiten der Terzfilter entsprechend lang. Daher sind die ersten 5s einer Messung nicht auszuwerten.

Maximal-Kriterium

In der Fassung DIN 45680:1997-03 wurde der LpAFmax als eine maßgebliche Beurteilungsgröße festgelegt. Da hier keine neuen Erkenntnisse vorliegen, wird in Anlehnung an diese Fassung die Größe Lp(8Hz-100Hz)AFmax als neue maßgebliche Beurteilungsgröße festgelegt. Aufgrund der in der damaligen Fassung definierten Vorerhebung war gewährleistet, dass nur Geräusche beurteilt wurden, bei denen die Hauptenergie eines Geräusches in einem Frequenzbereich lag, bei dem die Differenz zwischen der C- und dem A-Bewertung mehr als 20 dB betrug. Das ist erst bei Terzen unter 100 Hz der Fall. Da die Vorerhebung aufgrund anderer Schwächen jedoch in diesem Dokument verworfen wurde, ist der LpAFmax nun auf den relevanten Frequenzbereich begrenzt worden, um die Vergleichbarkeit beider Beurteilungsgrößen zu gewährleisten.

Der aus den LpTerzAFmax berechnete Lp(8Hz-100Hz)AFmax kann von dem tatsächlichen Lp(8Hz-100Hz)AFmax abweichen. Allerdings liegen die möglichen Abweichungen in einem Toleranzbereich, der insbesondere bei tiefen Frequenzen deutlich enger ist als der Akzeptanzbereich für die A-Bewertung nach DIN EN 61672-1:2014-07. Aus diesem Grund ist im tieffrequenten Bereich auch eine rechnerische Wichtung der Terzpegel mit der standardmäßigen A-Bewertung gegenüber einer A-Filterung eindeutig zu bevorzugen.

Bei der Verwendung der Fmax-Ermittlung ist jedoch zu beachten, dass ein einzelnes sehr kurzes Ereignis in einer länger dauernden Messung den Wert des Lp(8Hz-100Hz)AFmax bestimmen kann, wodurch diese Größe relativ störanfällig ist. Daher ist bei der Ermittlung dieses Wertes besonders darauf zu achten, dass keine Fremdgeräusche wie Türenschlagen oder Ähnliches diesen Maximalwert bestimmen.


Anhaltswerte

Im Anhang A1 der DIN45680:2020 sind Anhaltswerte für den Beurteilungspegel (Lr) und den Spitzenwert Lp angegeben. Diese Werte gelten für Wohnräume oder Räume mit vergleichbarer Schutzwürdigkeit im Sinne der DIN4109-1-2018-1.

BeurteilungszeitLr(8Hz–100Hz) in dBLp(8Hz-100Hz)AFmax in dB
06:00 Uhr bis 22:00 Uhr 35 45
22:00 Uhr bis 06:00 Uhr1 h (ungünstigste Stunde)a 25 35

Im Allgemeinen liegen keine erheblichen Belästigungen durch tieffrequente Geräuschimmissionen vor, wenn die Anhaltswerte von den beiden Pegeln Lr(8Hz–100Hz)und Lp(8Hz-100Hz)AFmax nicht überschritten werden.

Die DIN45680 verwendet an dieser Stelle den Begriff „Anhaltswert“. Damit wird ausgedrückt, dass es sich nicht um gesicherte Grenzwerte handelt, sondern um empfohlene Werte, die sich auf die bisherigen Erfahrungen bei der Beurteilung tieffrequenter Geräuschimmissionen in der Nachbarschaft von Anlagen stützen.

Auswertung mit Akulap

Mit Akulap können Sie auf einfache Weise Messberichte für die DIN45680 erstellen

  • Messung und Bewertung der Terzpegel im Bereich 1Hz bis 100Hz
  • Berechnung der Beurteilungspegel
  • Ermittlung der spektralen und zeitlichen Zuschläge
  • Auswertung im erweiterten Frequenzbereich (1-20Hz)

Akulap erzeugt ein HTML Dokument, das alle relevanten Messwerte und Grafiken enthält.

Eine Messung und Auswertung mit Akulap besteht aus folgenden Schritten

  1. Start von Akulap

  2. Kalibrierung mit einem Schallpegelkalibrator

  3. Durchführung einer Messung mit Terzanalyse

  4. Speichern einer Messung

  5. Laden einer Messung

  6. Auswahl eines Bereichs

  7. Auswertung nach DIN45680

Hintergrundwissen: wichtige Messgrößen

Einzelmesswert LAF(t)

Beim Einzelmesswert handelt es sich um einen Schalldruckpegel, der zu einem bestimmten Zeitpunkt vom Messgerät erfasst und angezeigt wird. Man spricht dann auch von einem Momentan-Pegel. In schalltechnischen Gutachten oder Berichten erfolgt die Schallpegelangabe mit dem Buchstaben L gefolgt von Indizes welche die Bewertungen kennzeichnen. LAF(t) steht demnach für einen A-bewerteten (im Frequenzbereich) Schalldruckpegel. Eine zeitliche Bewertung (Mittelung) erfolgt mit der Einstellung F (fast=125ms)

Maximalpegel LAFmax

Der Maximalpegel LAFmax kennzeichnet den höchsten Schalldruckpegel eines Einzelereignisses innerhalb eines Messzeitraumes. Er wird zur Kennzeichnung von kurzeitigen Geräuschspitzen nach TA Lärm herangezogen.

Mittelungspegel LAeq

Beim Mittelungspegel handelt es sich um einen durchschnittlichen, während der Messung auftretenden Schalldruckpegel, der aus den Einzelmesswerten nach DIN 45641 im zeitlichen Verlauf gebildet wird. Dabei handelt es sich um eine energetische Mittelung über einen gewissen Zeitraum. Er ist für die Einwirkzeit TE die typische Kenngröße und wird als LAeq (energieäquivalenter Dauerschallpegel) angegeben.

Beurteilungspegel Lr

Der Beurteilungspegel Lr ist ein aus dem Mittelungspegel umgerechneter Pegel, bei dem durch Pegelkorrekturen die Einwirkdauer, Ton- und Informationshaltigkeit, Impulshaltigkeit einzelner Schallquellen, der Anteil der Ruhezeiten und Störgeräusche sowie die Messunsicherheit zusätzlich berücksichtigt werden. Er wird als Beurteilungsgröße für die Lärmsituation mit den vorgegebenen Orientierungs-, Anhalts- oder Immissionsrichtwerten verglichen.