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Wir werden häufig gefragt, ob von Messungen mit unserem System Akulap ein Gutachten erstellt werden kann, das vor Gericht als „Beweis“ anerkannt wird. Die kurze Antwort ist: Sie können mit Akulap ein Gutachten erstellen. Dies ist vor Gericht ein Hinweis, aber kein ultimativer „Beweis“.

Was ist ein Gutachter?

Der Begriff „Gutachter“ ist in Deutschland nicht geschützt. Jeder darf sich „Gutachter“ nennen. Hier tummeln sich manche Dienstleister mit fragwürdigen Messgeräten und mit völlig fehlender Sachkunde.

Der staatlich vereidigte Sachverständige

Geschützt ist lediglich der Begriff des „staatlich vereidigten Sachverständigen“. An diesen Sachverständigen sind hohe Anforderungen gestellt. Es dürfen nur bestimmte Kategorien von Messgeräten verwendet werden, die regelmäßig zertifiziert werden müssen und zusätzlich ist eine Sachkunde erforderlich. Aber selbst ein solcher Sachverständiger hat keine ultimative Beweiskraft. Jederzeit kann ein Gegengutachten durchgeführt werden.

Wie können Lärmbelästigungen durch Nachbarn dokumentiert werden?

Bei Lärmbelästigungen durch Nachbarn reicht prinzipiell zunächst ein einfaches Protokoll, wo man notiert wann welches Schallereignis aufgetreten ist.
Hier schreibt man zum Beispiel auf: Hund bellt um 05:35 Uhr bis 05:45 Uhr. Das ganze kann man natürlich verbessern, indem man ein Messsystem verwendet, um entsprechend den Schallpegel und das Schallereignis zu dokumentieren. Allerdings werden bei Stimmen oder Tiergeräuschen selten relevante Schallpegelgrenzen überschritten. Aber die Lästigkeit dieser Ereignisse ist teilweise enorm. Grundsätzlich hat eine solche Messung natürlich eine höhere „Beweiskraft“ als ein rein schriftliches Protokoll. Aber es ist eben kein ultimativer Beweis.

Sachkunde und geeignete Messtechnik sind unverzichtbar

Letzten Endes ist das Messsystem durch einen privaten Nutzer auch nicht entscheidend, denn jedes Messsystem kann durch fehlende Sachkunde beliebig manipuliert werden. Sie könnten zum Beispiel das Meßgerät entweder in einen Keller stellen oder einen Lautsprecher daneben stellen und jeden beliebigen Schallpegel erzeugen, auch bei einem geeichten Meßgerät. Daher es ist zwingend erforderlich, dass eine entsprechende Sachkunde nachgewiesen wird. Diese Sachkunde beinhaltet Kenntnisse der Schallmesstechnik, Kenntnisse des Meßsystems und was ganz wichtig ist: eine entsprechende Kenntnis der einschlägigen DIN Normen.

Warum machen eigene Messungen Sinn?

Ein Gutachten durch ein vereidigten Sachverständigen ist relativ aufwendig und auch kostenintensiv. Gehen Sie von mehreren 1000Euro aus.

Ein Gutachter kann auch zunächst nur eine Momentaufnahme machen. Er baut an dem bestellten Termin seine Messgeräte auf und führt eine Messung durch und wertet diese aus. Da kann es natürlich sein, dass es genau an diesem Tag besonders ruhig ist und die Messung daher wenig aussagefähig ist. Die Kosten fallen natürlich trotzdem an. Ein Gutachter führt natürlich auch Langzeitmessungen durch, diese sind aber nochmal um Größenordnungen teurer.

Wenn Kosten absolut kein Rolle spielen, können Sie natürlich einen geeigneten Gutachter beauftragen.

Durch vorgelagerte eigene Messungen können Sie sich zunächst einen Überblick verschaffen, wann und in welchem Umfang Lärmbelästigungen auftreten. Unsere Messysteme können über Wochen und Monate den Schall dokumentieren. Vielfach sind diese Messungen ausreichend, um beim Verursacher die Ursache zu beheben.