Wir werden häufig gefragt, ob von Messungen mit unserem System Akulap ein Gutachten erstellt werden kann, das vor Gericht als „Beweis“ anerkannt wird. Die kurze Antwort ist: Sie können mit Akulap ein Gutachten erstellen. Dies ist vor Gericht ein Hinweis, aber kein ultimativer „Beweis“.
Der Begriff „Gutachter“ ist in Deutschland nicht geschützt. Jeder darf sich „Gutachter“ nennen. Hier tummeln sich manche Dienstleister mit fragwürdigen Messgeräten und mit völlig fehlender Sachkunde.
Geschützt ist lediglich der Begriff des „staatlich vereidigten Sachverständigen“. An diesen Sachverständigen sind hohe Anforderungen gestellt. Es dürfen nur bestimmte Kategorien von Messgeräten verwendet werden, die regelmäßig zertifiziert werden müssen und zusätzlich ist eine Sachkunde erforderlich. Aber selbst ein solcher Sachverständiger hat keine ultimative Beweiskraft. Jederzeit kann ein Gegengutachten durchgeführt werden.
Bei Lärmbelästigungen durch Nachbarn reicht prinzipiell zunächst ein einfaches Protokoll, wo man notiert wann welches Schallereignis aufgetreten ist.
Hier schreibt man zum Beispiel auf: Hund bellt um 05:35 Uhr bis 05:45 Uhr. Das ganze kann man natürlich verbessern, indem man ein Messsystem verwendet, um entsprechend den Schallpegel und das Schallereignis zu dokumentieren. Allerdings werden bei Stimmen oder Tiergeräuschen selten relevante Schallpegelgrenzen überschritten. Aber die Lästigkeit dieser Ereignisse ist teilweise enorm. Grundsätzlich hat eine solche Messung natürlich eine höhere „Beweiskraft“ als ein rein schriftliches Protokoll. Aber es ist eben kein ultimativer Beweis.
Letzten Endes ist das Messsystem durch einen privaten Nutzer auch nicht entscheidend, denn jedes Messsystem kann durch fehlende Sachkunde beliebig manipuliert werden. Sie könnten zum Beispiel das Meßgerät entweder in einen Keller stellen oder einen Lautsprecher daneben stellen und jeden beliebigen Schallpegel erzeugen, auch bei einem geeichten Meßgerät. Daher es ist zwingend erforderlich, dass eine entsprechende Sachkunde nachgewiesen wird. Diese Sachkunde beinhaltet Kenntnisse der Schallmesstechnik, Kenntnisse des Meßsystems und was ganz wichtig ist: eine entsprechende Kenntnis der einschlägigen DIN Normen.
Ein Gutachten durch ein vereidigten Sachverständigen ist relativ aufwendig und auch kostenintensiv. Gehen Sie von mehreren 1000Euro aus.
Ein Gutachter kann auch zunächst nur eine Momentaufnahme machen. Er baut an dem bestellten Termin seine Messgeräte auf und führt eine Messung durch und wertet diese aus. Da kann es natürlich sein, dass es genau an diesem Tag besonders ruhig ist und die Messung daher wenig aussagefähig ist. Die Kosten fallen natürlich trotzdem an. Ein Gutachter führt natürlich auch Langzeitmessungen durch, diese sind aber nochmal um Größenordnungen teurer.
Wenn Kosten absolut kein Rolle spielen, können Sie natürlich einen geeigneten Gutachter beauftragen.
Durch vorgelagerte eigene Messungen können Sie sich zunächst einen Überblick verschaffen, wann und in welchem Umfang Lärmbelästigungen auftreten. Unsere Messysteme können über Wochen und Monate den Schall dokumentieren. Vielfach sind diese Messungen ausreichend, um beim Verursacher die Ursache zu beheben.
Wir bieten unsere Dienstleistungen als Ingenieurbüro nicht nur gewerblichen Kunden an, sondern ausdrücklich auch Privatkunden.
Häufige Anfragen sind Brummtöne, Lärm im Bereich der Nachbarschaft. Was ist ein Gutachten? usw.
Wir bieten auch für Privatkunden verschiedene Dienstleistungen an. Häufig erhalten wir Anfragen aus dem Bereich Brummton / tiefe Frequenzen oder Ärger mit den Nachbarn.
Wir bieten hier folgende Dienstleistungen an:
Viele Fragestellungen können wir direkt lösen. Wir können Ihnen aber auch weitere Schritte empfehlen.
Diese Beratung ist losgelöst von weiteren Beauftragungen. Wir verweisen Sie auch an Partnerfirmen.
Unser Ziel ist es, eine optimale Lösung für Sie zu finden.
Wir rechnen transparent nach Aufwand ab: für 15min berechnen wir 45Euro incl. MwSt
Anhand dieser Beratung können wir auch Empfehlungen aussprechen, welche Messungen bei Ihnen sinnvoll sind.
Vereinbaren Sie einen Termin mit Dr.-Ing. Frank Jordan unter 0351/8104394
Sie stellen unser Messgerät bei Ihnen auf. Sie messen nach unserer Anleitung.
Wir liefern Ihnen einen vorkonfigurierten Laptop mit unserer Akustik-Software Akulap.
Sie verbinden den Rechner mit Ihrem Internet. Sie starten die Messung.
Wir werten dies aus und Sie erhalten einen Bericht.
Typischerweise können Sie mehrere Tage messen und damit häufig die wichtigsten Schallereignisse erfassen.
Diese Variante hat viele Vorteile: Sie erhalten eine Langzeitmessung zu einem sehr günstigen Preis. Normalerweise würden Sie ein Ingenieuerbüro mit einer Messung beauftragen. Diese kommen zu dem definierten Termin, bauen alles auf, messen und werten dies aus.
Wenn gerade an diesem Termin das Schallergeiniss nicht auftritt ist die Messung wenig aussagefähig. Die Kosten fallen jedoch in jedem Fall an.
Bei einer Langzeitmessung steigen die Chancen erheblich, das Schallereigniss zu erfassen.
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